§ 1 Allgemeines

Diese Geschäfts- und Lieferbedingungen sind Bestandteil und Grundlage aller Angebote, Aufträge und Lieferungen von Waren sowie der Vermietung von Gerätschaften und sonstiger Leistungen von BAYER EVENTS.

 

§ 2 Angebote

Alle Angebote von BAYER EVENTS sind freibleibend und unverbindlich. Die Bestellung des Vertragspartners bedarf mithin der schriftlichen oder fernschriftlichen Annahmeerklärung durch BAYER EVENTS, damit ein Vertrag zustande kommt.

 

§ 3 Vermietung

  1. Bei Übernahme der Mietsache hat der Kunde diese auf Vollständigkeit und richtige Funktion zu überprüfen. Das Ergebnis dieser Überprüfung wird in einer bei Übernahme ausgefertigten Übernahmebestätigung festgehalten.
  2. Der Kunde verpflichtet sich, die Mietsache pfleglich zu behandeln, fachgerecht zu bedienen und hierfür ausschließlich fachkundiges Personal einzusetzen. Des weiteren hat der Kunde für die Beachtung sämtlicher Sicherheitsrichtlinien, insbesondere der UVV und der VDE Sorge zu tragen.
  3. Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Stromversorgung der Mietsache störungsfrei erfolgt. Mängel der Mietsache hat der Kunde gegenüber BAYER EVENTS unverzüglich anzuzeigen. Für Beschädigungen, Zerstörungen und Verlust der Mietsache oder Teilen von dieser haftet der Kunde, soweit ihn dahingehend ein Verschulden trifft. Insoweit haftet der Kunde auch für ggf. entgangenen Mietzins, der von BAYER EVENTS nachzuweisen ist.
  4. Die Mietsache ist in dem ausgelieferten Zustand, insbesondere geordnet und gesäubert, zurückzugeben. Bei nicht fristgerechter oder nicht vollständiger Rückgabe der Mietsache ist der volle zwischen den Parteien vereinbarte Tagesmietpreis je angefangenem Tag der Überschreitung der Mietzeit zu zahlen. Darüber hinausgehende Schäden, wie z.B. Mietausfälle, entgangener Gewinn, Ersatzbeschaffungskosten etc., hat der Kunde ebenfalls zu ersetzen. Erfolgt die Rückgabe vom Mieter verschuldet nicht in vertragsgemäßem Zustand, kann der Vermieter die zur Herstellung eines ordnungsgemäßen Zustandes erforderlichen Aufwendungen durch eigenes Personal vornehmen lassen und die Kosten in Rechnung stellen.
  5. Die Mietsache und das mit ihr verbundene Risiko hat der Kunde ordnungsgemäß und ausreichend zu versichern, was er BAYER EVENTS auf Verlangen nachzuweisen hat. Sollte die Mietsache ohne Verschulden des Mieters beschädigt, zerstört oder abhanden gekommen sein, so tritt der Mieter die daraus resultierenden zukünftigen Ansprüche auf Auszahlung der entsprechenden Versicherungssumme gegen das jeweilige Versicherungsunternehmen an BAYER EVENTS, die diese Abtretung annimmt, hiermit ab. Bei Verstößen des Kunden gegen die gegenüber der Versicherung bestehenden Obliegenheiten und bei daraus resultierender Leistungsfreiheit der Versicherung haftet der Kunde von BAYER EVENTS unabhängig von seinem Verschulden für den entstandenen Schaden an der Mietsache.
  6. Bei Stornierungen, die nicht mindestens 5 Tage vor Mietbeginn erfolgen, werden 50 % des vereinbarten Mietpreises in Rechnung gestellt. Bei Nichtabholung der Mietsache wird der volle Mietpreis in Rechnung gestellt. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger sei.

 

§ 4 Lieferung

  1. Erfüllungsort für die Lieferung von Waren ist Radebeul. Die Kosten der Versendung an einen anderen Ort als den Erfüllungsort und die daraus resultierende Gefahr trägt der Kunde.
  2. Der Liefergegenstand bleibt bis zur vollständigen Erfüllung des Kaufpreisanspruches von BAYER EVENTS gegen den Kunden Eigentum von BAYER EVENTS
  3. Bei vertragswidrigen Verhalten des Kunden – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist BAYER EVENTS berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
  4. Vereinbarungen über verbindliche Liefertermine oder -fristen bedürfen der Schriftform.

 

§ 5 Lieferung und Leistung

1. Lieferung

Liefer- und Leistungsstörungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die BAYER EVENTS die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen, auch wenn sie bei Lieferanten von BAYER EVENTS oder deren Unterlieferanten eintreten, hat BAYER EVENTS auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen BAYER EVENTS, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Sollte die Behinderung länger als drei Monate dauern, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird BAYER EVENTS von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich BAYER EVENTS nur berufen, wenn es den Kunden unverzüglich benachrichtigt.

Sofern BAYER EVENTS die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen und Termine zu vertreten hat oder sich in Verzug befindet, hat der Kunde Anspruch auf eine Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 Prozent für jede vollendete Woche des Verzuges, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 Prozent des Rechnungswertes der vom Verzug betroffenen Lieferungen oder Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz eines Verzugsschadens sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von BAYER EVENTS.

2. Miete

Die Kosten der Instandhaltung des Mietgegenstandes trägt BAYER EVENTS, sofern sie nicht durch unsachgemäße Behandlung oder übermäßige Beanspruchung durch den Kunden verursacht worden sind.

 

§ 6 Vergütung

Die vom Kunden geschuldete Vergütung und deren Fälligkeit werden für jedes Vertragsverhältnis gesondert vereinbart. Andernfalls gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. Bei fehlender Vereinbarung zu der Fälligkeit der Vergütung gilt, dass der Rechnungsbetrag innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig wird.

Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn BAYER EVENTS über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.

Der Kunde ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder unstreitig sind. Zur Zurückbehaltung ist der Kunde jedoch auch wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis berechtigt.

 

§ 7 Pflichten des Kunden

Der Kunde hat BAYER EVENTS von allen Zugriffen Dritter, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen sowie sonstigen Beeinträchtigungen seines Eigentums unverzüglich, unter Überlassung evtl. vorhandener diesbezüglicher Unterlagen, schriftlich zu unterrichten. Der Kunde hat BAYER EVENTS alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtung und dadurch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter entstehen. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, BAYER EVENTS die in diesem Zusammenhang entstehenden außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.

 

§ 8 Haftung

  1. Schadensersatzansprüche gegen BAYER EVENTS sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt oder nachfolgende Regeln eine Haftung begründen.
  2. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet BAYER EVENTS für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden, es sei denn, ein von BAYER EVENTS garantiertes Beschaffenheitsmerkmal bezweckt gerade, den Kunden gegen solche Schäden abzusichern.
  3. Die Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse in den Absätzen 1 und 2 gelten nicht für Ansprüche, die wegen arglistigen Verhaltens von BAYER EVENTS entstanden sind, bei einer Haftung für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
  4. Soweit die Haftung von BAYER EVENTS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von BAYER EVENTS.

 

§ 9 Schlussbestimmungen

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2. Soweit der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Dresden ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  3. Sollte eine vorgenannte Bestimmung oder eine Vereinbarung in dem zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen oder des Vertrages nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich vielmehr, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, welche den wirtschaftlichen und ideellen Vorstellungen der Parteien am nächsten kommt.